Für jedes Kassenrezept müssen wir eine Zuzahlung verlangen. Diese rechnet sich so zusammen: 10€ Rezeptgebühr + 10% des Rezeptwertes = die Zuzahlung.
Ab Januar 2024 ändern sich die die Zuzahlungsgebühren, da die Krankenkassen die Werte von den Verordnungen ändern.
Die Krankenkassen haben zudem beschlossen, dass die Zuzahlung beim 1. Termin gezahlt werden muss.
Außnahme ist die neue Blankoverordnung, die ab 01.11.2024 gilt. Da wir bei dieser Verordnung im vornherein nicht genau abschätzen können, wie viele Behandlungen wir durchführen werden, können wir hier die Zuzahlung erst zum Schluss berechnen.
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